Standby-Akkreditiv
Zahlungssicherung durch ein Standby-Akkreditiv, das nur im Falle eines Zahlungsausfalls des Käufers aktiviert wird.
Ein Standby-Akkreditiv ist eine Verpflichtung, die nur dann wirksam wird, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Es ermöglicht dem Verkäufer, in diesem Fall einen Anspruch geltend zu machen, und wirkt damit wie eine Bankgarantie. Standby-Akkreditive unterliegen in der Regel den Uniform Customs and Practice for Documentary Credits» (UCP), ICC-Publikation Nr. 600, können jedoch auch den ISP98-Regeln unterstellt sein.
Im Gegensatz zu einem klassischen Dokumentenakkreditiv müssen der Bank die Dokumente nur dann vorgelegt werden, wenn der Käufer seine Verpflichtungen nicht erfüllt.